Vorsorgen
Bestattungsvorsorge
Mehr Selbstbestimmung für den letzten Weg
Die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergänglichkeit fällt vielen Menschen nicht leicht. Rechtzeitige Vorkehrungen sind jedoch sinnvoll: Damit bleiben Sie selbstbestimmt über den Tod hinaus. Ihre Lieben erfahren eine weitreichende Entlastung im Trauerfall.
Bestattungsvorsorge – viele gute Gründe
- Sie können alles festlegen, was Ihnen wichtig ist: Bestattungsform, Abläufe und Rituale der Trauerfeier, Sarg und Urne Ihrer Wahl, Grabstätte auf dem Friedhof etc.
- Sie entlasten durch Ihre Verfügungen Ihre Hinterbliebenen in einer emotional schwierigen Zeit. Unsicherheiten und mögliche Streitigkeiten werden dadurch vermieden.
- Sie sorgen durch die Regelung Ihrer Bestattungskosten vorab für die finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen.
- Sie haben die Gewissheit, dass Ihre Wünsche später zuverlässig umgesetzt werden.
Bestattungskosten absichern
Für die Finanzierung Ihrer Bestattungskosten stehen Ihnen zwei mündelsichere Möglichkeiten zur Verfügung:
die Einlage auf ein Treuhandkonto oder
der Abschluss einer Sterbegeldversicherung.
Diese Anlagen sind zweckgebunden, und im Falle einer Pflegebedürftigkeit können Dritte hierauf nicht zugreifen.
Ihre persönliche Bestattungsvorsorge − vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit uns. Eventuelle Änderungswünsche während der Vertragslaufzeit können wir entsprechend berücksichtigen.
Nachlass
Rund um das Erbe
Gründe für ein Testament
Wenn die gesetzliche Erbfolge für Sie nicht infrage kommt, sollten Sie ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen. Damit können Sie bestimmen, an wen und wie Ihre Vermögenswerte nach Ihrem Ableben verteilt werden sollen.
Ein Testament ist rechtsgültig, wenn …
… der Erblasser testierfähig ist,
… das Testament vollständig handschriftlich verfasst wird,
... das Testament mit vollem Namenszug unterschrieben und mit Ausstellungsdatum und -ort versehen wird.
Benötigen Sie hierzu eine persönliche Beratung? Bei Fragen rund um die Themen Erben und Vererben wenden Sie sich bitte an den Rechtsanwalt oder Notar Ihres Vertrauens.
Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Digitaler Nachlass
Wünschen Sie Hilfe rund um die Verwaltung des digitalen Nachlasses Ihres verstorbenen Angehörigen? Ob Abmeldung, Ummeldung oder Löschung: Unser Partner Columba unterstützt Sie bei der Regelung aller Online-Aktivitäten im Trauerfall.
Columba Tool
Letzter-Wille-Generator
Verfügungen
Vorsorgeregelungen
… für Alter, Krankheit und den Todesfall
Mit den nachfolgenden Vorsorgeverfügungen wird gewährleistet, dass Ihre Angehörigen genau wissen, was zu tun ist – für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Entscheidung treffen können. So bleiben Sie bis zum Lebensende selbstbestimmt.
Patientenverfügung
Sie legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im schweren Krankheitsfall oder aufgrund eines Unfalls Ihrerseits gewünscht oder nicht erwünscht sind.
Vorsorgevollmacht
Sie bestimmen eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen darf (z. B. bei Finanzen, Pflege, Behörden).
Betreuungsverfügung
Für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht existiert: Sie legen mit einer Betreuungsverfügung fest, wer im Ernstfall vom Gericht als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll.
Organspende
Mit einem Organspendeausweis oder einer Registrierung online legen Sie fest, ob Sie als Organspender zur Verfügung stehen. Dabei können Sie bestimmen, welche Organe gespendet werden dürfen.
Auf den nachfolgenden Internetseiten finden Sie zu diesen Themen weitere Informationen und Downloads. Bei Fragen empfehlen wir Ihnen die Beratung durch den Arzt und/oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.